AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen - AGB`s

Bitte vor der Anmeldung durchlesen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen des Yoga-Anbieters   Yoga-Yuze, entsprechend der Veröffentlichung auf der eigenen Webseite www.yoga-yuze.de,                  nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet.

 

2. Vertragsinhalt 

Der Kunde / die Kundin, nachfolgend „der Teilnehmer“ genannt, kann aus den folgenden Angeboten wählen:

a) Yoga-Einheiten in einer Gruppe 

Yoga-Einheiten in einer Gruppe beziehen sich auf einen Kurs mit 10 Einheiten à 90 Minuten.

b) Yogacoaching im Einzeltermin

Yogacoaching im Einzeltermin, bestehend aus einem Einzeltermin à 90 Minuten. 

Auf Wunsch kann das Yogacoaching bis zu dreimal über einen längeren Zeitraum stattfindenden. 

 

3. Anmeldung

a) Yoga-Einheiten in einer Gruppe 

Der Teilnehmer meldet sich über das Kontaktformular der Webseite schriftlich an. 

Der Anbieter wird sich schnellstmöglich in Form einer schriftlichen Mail bei der anfragenden Person      melden und die Anfrage beantworten. 

Wird die Anfrage durch den Anbieter bestätigt und die Zusage zu einem Kurs gegeben, kommt ein          Vertragsabschluss – siehe Punkt 4. Vertragsabschluss – zustande. 

Ist im gewünschten Kurs kein Platz mehr frei, besteht die Möglichkeit, auf einer Warteliste aufgenommen zu werden. 

 

b) Im Yogacoaching im Einzeltermin 

Der Interessent meldet sich über das Kontaktformular der Webseite beim Anbieter an. Der Anbieter wird sich schnellstmöglich in Form einer schriftlichen Mail beim Interessenten melden und die Anfrage beantworten. Fragen können hier geklärt werden.

Wird eine gemeinsame Terminvereinbarung (telefonisch oder persönlich) abgesprochen, kommt ein       Vertragsabschluss  – siehe Punkt 4. Vertragsabschluss – zustande.

 

4. Vertragsabschluss und Zahlung


Ein verbindlicher Vertragsabschluss kommt zustande, wenn eine schriftliche Zusage per Mail durch den Anbieter erfolgt ist. 

 

a) Yogaeinheiten in einer Gruppe 

Der Teilnehmende verpflichtet sich, nach erhaltener Teilnahmebestätigung durch den Anbieter zum        angefragten Yoga-Kurs den fälligen Betrag innerhalb von 14 Werktagen - spätestens bis zum          vorletzten Tag vor Beginn des Kurses - auf das Konto des Anbieters zu überweisen. 

Die Kontoverbindung (Banküberweisung) wird dem Kunden in der schriftlichen Bestätigung mitgeteilt. 

 

b) Yogacoaching im Einzeltermin

Der Teilnehmende kann den zu zahlenden Betrag zur vereinbarten Leistung im Vorfeld des Termins     überweisen. 

 

5. Zertifizierung als Präventionskurs nach § 20 SGB V

Eine Zulassung / Zertifizierung der angebotenen Gruppen-Kurse liegt sei November 2025 vor. 

Teilnehmer können nach Abschluss eines Yoga-Kurses, bestehend aus 10 Terminen, einen Zuschuss bei der eigenen Krankenkasse beantragen. Die Höhe des Zuschuss kann bei der jeweiligen Krankenkasse      erfragt werden. Der Teilnehmer muss dazu mindestens 8 von 10 angebotenen Terminen wahrgenommen haben. Die Teilnahme wird wird nach dem Kursende vom Anbieter schriftlich auf einem Formular bestätigt. Die Beantragung des  Zuschusses wird vom Teilnehmer selbst bei der eigenen Krankenkasse vorgenommen.

 

5. Verhinderung des Teilnehmenden 

Kann ein Teilnehmer aufgrund von Erkrankung in einem laufenden Kurs an einer Yoga-Einheit nicht      teilnehmen, besteht kein Anspruch auf eine Ersatz-Yoga-Einheit.

Wird im Zeitraum des laufenden Kurses ein paralleler Kurs mit gleichem Inhalt angeboten, kann nach Absprache der wegen Erkrankung ausgefallene Kurs-Abend im Parallel-Kurs in einer anderen Woche besucht werden. 

Aus organisatorischen Gründen ist dies zuvor mit dem Anbieter abzusprechen.

Kann der Teilnehmer aufgrund eines Unfalls oder einer anderen schwerwiegenden Erkrankung einen laufenden Kurs nicht zu Ende führen, ist unter Vorlage eines Ärztlichen Attest eine Teil-Rückerstattung der offenen Yoga-Einheiten möglich. Eine Teil-Rückerstattung erfolgt in diesem Fall ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto des Teilnehmers. 

Möchte der Teilnehmer aufgrund persönlicher Interessen (z.B. Urlaub) an einem oder mehreren Termine nicht anwesend sein, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatz-Termin. Es können auch keine anderen Personen, die nicht Vertragspartner nach § 611 BGB mit dem Anbieter sind, als "Vertretung" teilnehmen. 

Die Buchung eines Yoga-Kurses versteht sich als ein Einzelvertrag einer Dienstleistung (Yoga-Unterricht) zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer und ist nicht auf Dritte übertragbar. Rechtsgrundlage siehe   § 611 BGB. 

 

6. Verhinderung des Anbieters

Sollte im laufenden gebuchten Kurs ein Ausfall des Anbieters aufgrund von einer akuten Erkrankung   vorliegen, wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert und zu einem späteren Zeitpunkt eine Ersatz-Yoga-Einheit angeboten. 

Sollte der Anbieter aufgrund eines schwerwiegenden Grundes den Kurs nicht fortführen bzw. zu Ende führen können, erhält der Teilnehmer - den bereits entrichteten Kurs - Betrag - anteilig für die noch          offenen Yoga-Einheiten per Banküberweisung zurück erstattet. 

 

7. Stornierungsbedingungen 

a) Wenn sich der Teilnehmende entscheidet, einen gebuchten und bereits bezahlten Kurs nicht beginnen zu wollen, so ist eine vollständige Rückerstattung bereits entrichteter Kurskosten vollständig möglich, wenn die Stornierung bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn mitgeteilt wird. Es entstehen keine Stornierungsgebühren.

b) Wird der gebuchte Kurs innerhalb der letzten 14 Tage vor Kursbeginn durch den Teilnehmenden storniert, fallen Kosten von 50% der Kurskosten als Stornierungsgebühr an. 

Kann der Teilnehmer (A) jedoch eine Ersatzperson (B) im Sinne "eines Nachrückens" vorschlagen und es in der Folge zu einem Vertragsabschluss mit diesem neuen Teilnehmer (B) kommt, fallen keine Stornierungsgebühren an. 

c) Entscheidet sich der Teilnehmende einen bereits begonnenen Kurs aus persönlichen Gründen vorzeitig beenden zu wollen, so ist keine Kostenerstattung der Kursgebühren möglich. 

 

8. Nutzung der Yoga - Räumlichkeiten

Der Teilnehmer findet sich rechtzeitig, spätestens 10 Minuten vor Beginn der Yoga-Einheit, in den             angemieteten Räumlichkeiten ein und richtet seinen Platz ein. 

Bei der Ankunft ist auf ein rücksichtsvolles Verhalten zu achten, so dass es allen Teilnehmenden ermöglicht wird, mit Ruhe im Yoga-Raum anzukommen und im Zeitraum vor Beginn der Stunde in die Entspannung zu finden.  

Während einer Yoga-Einheit sind jegliche Irritationen, wie Unterhaltungen oder eine Gerätenutzung mit Mobiltelefonen sind zu vermeiden. Um eine Stumm-Schaltung des Mobiltelefons wird gebeten. 

Die Einrichtung der Räumlichkeiten werden pfleglich behandelt. Türen bitte leise öffnen und schließen.    Jeder Teilnehmende hat Anspruch auf ein schönes Yoga-Erlebnis. 

Im Umgang miteinander beginnt unsere Achtsamkeit und gegenseitige Wertschätzung. 

 

9. Equipment

Der Teilnehmende bringt eigenverantwortlich eine für ihn passende, rutschhemmende Yoga-Matte zur Yoga-Einheit mit. Bequeme Kleidung ist zu empfehlen.

Ein Yoga-Sitzkissen erleichtert alle sitzenden Haltungen und ist im Hinblick auf ein gesundes,                    physiologisches Sitzen durch die erhöhte Position (Entlastung des unteren Rückens) zu empfehlen.        Der Teilnehmer entscheidet hier eigenverantwortlich, ob er ein Yoga-Sitzkissen nutzen möchte.

Ebenso wird das Mitbringen einer warmen Decke für die Entspannungsphasen, eines Kissens und eines Getränkes empfohlen. 

Es wird gebeten, Getränkeflaschen aus Metall oder Kunststoff mitzubringen, jedoch keine Glasflaschen,   da bei Bruch eine Verletzungsgefahr für den Teilnehmenden selbst oder andere Teilnehmer gegeben ist. 

Der Anbieter stellt in jeder Yoga-Einheit sechs eigene Sitzkissen den Teilnehmern zur Nutzung während des Unterrichts zur Verfügung. 

Weiterhin werden ausreichend Yoga-Gurte sowie Yoga-Blöcke als Hilfsmittel in der Ayur-Yoga-Einheit         bereitgestellt. Diese Hilfsmittel sind Eigentum des Anbieters. 

Die Teilnehmer können diese Hilfsmittel nutzen, können aber auch gerne eigene Yoga-Hilfsmittel mitbringen. 

 

10. Gesundheitliche Aspekte zur Teilnahme / Haftungsausschluss

Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzten in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder sonstige Medizinische Maßnahme. 

Der Teilnehmende versichert, dass sie/er an keiner ansteckenden Krankheit leidet und dass den              auszuführenden Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. 

Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. 

Dem Anbieter können körperliche Einschränkungen im Vorfeld mitgeteilt werden.  

Chronische Erkrankungen oder andere körperliche oder psychische Beschwerden, die den Teilnehmer/innen in ihrer Yogapraxis beeinflussen oder diese gefährden könnten, sind ärztlich abzuklären und dem Anbieter im Vorfeld mitzuteilen.

Im Fall einer Schwangerschaft ist vor Teilnahme eigenverantwortlich eine ärztliche Freigabe einzuholen und der Anbieter zu informieren. 

11. Sonstiges

Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teil- weise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen. 

 

12. Datenschutzbestimmungen

Der Teilnehmende bestätigt mit Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter, die AGB sowie die Datenschutzinformationen zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt zu haben. 

www.yoga-yuze.de

 

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